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B Rep. 003 (2.1)

Der Senator für Bundesangelegenheiten

Im März 1949 beschloss der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, eine ständige Vertretung des Magistrats bei der Bi-Zonen-Verwaltung in Frankfurt am Main einzurichten, die nach Bildung der Bundesrepublik Deutschland ab 1. Juni 1949 die Interessen Berlins beim Bund wahrnahm. Sie war direkt dem Oberbürgermeister unterstellt, der Leiter der Dienststelle Günter Klein wurde im September 1949 zum Stadtrat gewählt und zum ständigen Vertreter des Magistrats im Bundesrat ernannt. Ihm folgte kurzzeitig 1953 Friedrich Haas, bevor Günter Klein erneut bis Ende 1961 das Amt übernahm. Weitere Amtsinhaber waren Klaus Schütz (1961-1966), Heinrich Albertz (1966-1967), Dietrich Spangenberg (1967-1969), Horst Grabert (1969-1973), Dietrich Stobbe (1973-1977), Horst Korber (1977-1979), Gerhard Heimann (1979-1981), Norbert Blüm (1981-1983), Rupert Scholz (1983-1988), Ludwig Rehlinger (1988-1989), Heide Pfarr (1990-1991) und Peter Radunski (1992-1995).
Seit 1956 lautete der vollständige Behördenname "Der Senator für Bundesangelegenheiten, Bevollmächtigter des Landes Berlin beim Bund". Von 1955 bis 1967 waren die Ressorts Bundesangelegenheiten und Post- und Fernmeldewesen vereinigt, von 1985 bis 1989 die Ressorts Justiz und Bundesangelegenheiten. Seit 1989 "Senatsverwaltung für Bundesangelegenheiten", wurde die Zuständigkeit 1991 zu "Senatsverwaltung für Bundes- und Europaangelegenheiten" erweitert.
Die Senatsverwaltung hatte - solange Bonn Bundeshauptstadt war - je eine Dienststelle in Bonn und Berlin, wobei der Schwerpunkt der Arbeit in der Dienststelle Bonn lag. Nachdem am 20. Juni 1991 die Entscheidung für Berlin als Bundeshauptstadt und Sitz des Bundestages gefallen war, entschied der Bundesrat am 27. September 1996, seinen Sitz ebenfalls nach Berlin zu verlegen. Mit dem Umzug des Bundesrates verlegten auch die Vertretungen der Länder beim Bund ihren Sitz nach Berlin. Die Landesvertretung Berlins zog zunächst von der Bonner Joachimstraße in die Berliner Wilhelmstraße und hat seit August 2002 als Teil der Abteilung I der Senatskanzlei ihren Sitz im Berliner Rathaus.
Zu den Aufgaben der Senatsverwaltung gehörte bis zur Vereinigung 1989/90 die Vertretung Berlins beim Bund und die Beteiligung an Verhandlungen des Senats mit der Bundesregierung, die Verhandlungen mit den übrigen Bundesländern (soweit nicht die Zuständigkeit beim Regierenden Bürgermeister u.a. lag), ferner Angelegenheiten des Post- und Fernmeldewesens. Aufgrund des Sonderstatus Berlins waren hiermit auch Fragen des Berlin-Verkehrs, der Sicherheit, des einheitlichen Rechtsgebiets und die Zusammenarbeit mit den Alliierten verbunden. Seit 1989/90 gehörte die Vertretung Berlins bei der EU zum Geschäftsbereich.

Die Akten wurden von der Behörde in den Jahren 1983 und 1994 an das Landesarchiv Berlin abgegeben. Der Bestand ist aufgrund behördlicher Reglungen für die öffentliche Nutzung gesperrt.

Umfang:
1713 [AE] 70,65 [lfm] ; unerschlossen: 49,11 [lfm]

Laufzeit:
1951 - (- 1999)

Benutzung:
Datenbank, Ablieferungsverzeichnis, Kartei
Benutzungsbeschränkung

Verweise:
-> LAB B Rep. 002 Der Regierende Bürgermeister von Berlin/Senatskanzlei
-> LAB B Rep. 003-01 Senator für Post- und Fernmeldewesen