B Rep. 021

Einwohnermeldeamt Berlin

Gemäß dem 1938 in einer ?Reichsmeldeordnung? zusammengefassten einheitlichen Melderecht unterlag jede Person, die sich im Gebiet des Deutschen Reiches aufhielt, der Meldepflicht. Das Meldewesen selbst gehörte zu den Aufgabengebieten der Polizei. Beim Berliner Polizeipräsidium bestand das größte Einwohnermeldeamt Deutschlands; 1937 waren hier 426 Mitarbeiter beschäftigt. Im Jahr 1939 hatte Berlin 4.338.756 Millionen Einwohner , die mit diesem System erfasst wurden.

Das Einwohnermeldeamt und Teile der Fremdenpolizei des Polizeipräsidiums Berlin sind in den Jahren 1943 und 1944 im Rahmen von Luftschutzmaßnahmen aus Berlin verlagert worden, und zwar das Einwohnermeldeamt mit ?sämtlichen Registern?. Dabei sind die Unterlagen beider Dienststellen auf mehrere Standorte verteilt worden.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kennzeichneten eine unübersichtliche Bevölkerungssituation, die verlagerten Meldeunterlagen und zerstörte technische Anlagen und Maschinen die Situation in der Verwaltung des Einwohnermeldewesens. Zunächst übernahm man die bekannte Organisation des Meldewesens, wonach der Polizeipräsident als oberste Meldebehörde wirkte; örtlich zuständig war das Polizeirevier, in dessen Zuständigkeit die Meldepflicht entstand. Eine erste Meldedatenerhebung schon im Mai 1945 erfasste die Häuser bzw. bewohnten Trümmer und ihre Bewohner in Listen. Diese ?Hauslisten? wurden sowohl bei den Meldestellen der Polizeireviere als auch im Einwohnermeldeamt auf Karteien nach Feinalphabet übertragen.
Bereits am 11. und 12. August 1945 wurde für das Gebiet Groß-Berlins eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung durchgeführt; wegen der umfangreichen Bevölkerungsbewegungen war jedoch schon im Oktober 1946 eine erneute Volks- und Berufszählung erforderlich. Für 1948 ordnete dann die Alliierte Kommandantur eine vollständige und fortlaufende Registrierung der Einwohnerschaft Berlins an.
Der Neuaufbau der Meldeunterlagen wurde durch die Spaltung der Stadt erheblich beeinträchtigt. Die neuen Meldeunterlagen des Gesamt-Berliner Einwohnermeldeamtes befanden sich im Ostteil der Stadt; im Westteil begann der Aufbau eines neuen Einwohnermeldeamtes. Dazu wurden die dezentralen Meldekarteien der Polizeireviere herangezogen. Bis 1951 sind die Karteiblätter I und II der Reviere dem zentralen Einwohnermeldeamt zugearbeitet worden.
Im Rahmen der Reorganisation des Polizeiwesens wurde in Berlin (West) eine Trennung zwischen Polizeibehörden im engeren Sinne und "zivilen" Ordnungsbehörden - wozu das Meldewesen gehörte - angestrebt. Das Land Berlin regelte sein Melderecht mit dem Gesetz über das Meldewesen vom 16. Oktober 1958 neu: Das Meldewesen blieb polizeiliche Aufgabe, unterlag jedoch liberaleren Meldebestimmungen. Beim Polizeipräsidenten bestand ein Einwohnermeldeamt; bei den Polizeirevieren gab es die Meldestellen.
Das Einwohnermeldeamt war der Abteilung II des Polizeipräsidenten angegliedert. Seine Hauptaufgabe war die Führung des Melderegisters. Die örtlich zuständigen Meldestellen bei den Polizeirevieren hatten die erste Ausfertigung des Meldescheins (An- oder Abmeldung), nachdem sie die erforderlichen Eintragungen in ihren Karteien vorgenommen hatten, dem Einwohnermeldeamt zum Verbleib zu übersenden.
Das Einwohnermeldeamt gliederte sich in die Büroleitung mit den zentralen Diensten, in Sachgebiete zur Bearbeitung von Spezialfragen (Ausländer, Flüchtlinge, Strafsachen, Ordnungswidrigkeiten) und Registergruppen, die 1963 ca. 8 Millionen Karteikarten zu verwalten hatten.
In der Regel wurden Mitglieder einer Familie, sofern sie den gleichen Familiennamen trugen und gemeinsam wohnten, auf der Karte des Vaters (Ehemannes) verzeichnet. Die Karten von Personen, die verzogen oder verstorben waren, sind aus dem Hauptregister ausgesondert und in das Nebenregister übernommen worden. In das Nebenregister wurden auch die bei den Polizeirevieren ausgesonderten Karten übernommen.
Die Meldestellen der Polizeireviere führten zwei Karteien: ein alphabetisches Personenregister und ein straßenalphabetisch angelegtes Hausregister, bei dem die Karten der Wohnungsinhaber nach Häusern eingeordnet wurden. Neben der Bearbeitung von An- und Abmeldungen oblagen den Meldestellen auch das Pass- und Ausweiswesen, die Ausstellung von Führungszeugnissen, die Ausstellung von Totenscheinen, Leichenpässen sowie von Lebensbescheinigungen für Rentenempfänger.
Zu Beginn der 1960er Jahre fanden erste Überlegungen zur Ausstattung des Einwohnermeldeamtes mit einer Datenverarbeitungsanlage statt. In den 1980er Jahren wurde die Automatisierung des Meldewesens in Berlin (West) als abgeschlossen betrachtet. Die Karteikartenführung wurde eingestellt.
Im Zuge der Polizeireform von 1974 bis 1977 wurde die Zahl der Meldestellen verringert. Sie blieben weiterhin der Polizei zugehörig, unterstanden jedoch fortan als Außenstellen der dortigen Abteilung "Ordnungsaufgaben". Hier waren sie als Fachreferate - Meldeangelegenheiten, Pass- und Ausweiswesen, Führerschein- und KfZ-Sachen - tätig.
Um den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen zu können, regelte Berlin mit einem Landesmeldegesetz am 1. April 1985 sein Meldewesen neu: Als Meldebehörde wurde ein "Landeseinwohneramt" (LEA) als nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Inneres gebildet, das zum 1. April 1986 seine Arbeit aufnahm. Als Ordnungsbehörde oblagen ihm folgende Aufgaben: Meldeangelegenheiten, Pass- und Personalausweiswesen, Ausländerangelegenheiten, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldeinziehung, Kraftfahrzeug-Zulassung, Fahrerlaubnisse, Angelegenheiten der Personenbeförderung und sonstige Ordnungsaufgaben, z. B. Hunde- und Katzenfang. Dem Landeseinwohneramt waren 31 Meldestellen zugeordnet.

Das Landesarchiv Berlin verwahrt seit 1989 die nach der Spaltung der Stadt im Westteil rekonstruierte Berliner Einwohnermeldekartei. Die unterschiedlichen Kriegsbeschädigungen der Polizeidienststellen sowie die Nachkriegssituation erklären dabei die Lücken. Das Kriegsschicksal der verlagerten Unterlagen konnte bisher nicht geklärt werden.
Die Kartei gibt für die Zeit von 1875 bis 1948 Auskunft über Einwohner der gesamten Stadt und weiter bis 1961 über Einwohner von Berlin (West). Anders als bei herkömmlichen Karteien, die alphabetischen Regeln folgen, bestimmt bei der Einwohnermeldekartei ein phonetisches Prinzip die Sortierreihenfolge. Innerhalb dieser Namensordnung wird dann weiter nach Männern, verwitweten Frauen und ledigen Frauen unterschieden.

Enthält:
Einwohnermeldekartei.

Laufzeit:
1875 - 1961

Verweise:

-> LAB B Rep. 021 Einwohnermeldekartei.

Informationen zur Bestandsgruppe:
Information [1]

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