C Rep. 304

Bezirksvertragsgericht Berlin

Mit Verordnung vom 6. Dezember 1951 wurde ein Staatliches Vertragsgericht der DDR errichtet, das als wirtschaftsleitendes Organ dem Ministerrat der DDR direkt unterstellt war. Zu seinen Aufgaben gehörte die Regelung von Vertragsbeziehungen zwischen der volkseigenen Wirtschaft, deren Vereinigungen, entsprechenden Hauptverwaltungen und Handelsorganen. Das Gericht gliederte sich in ein Zentrales Vertragsgericht und in Landes- bzw. Bezirksvertragsgerichte.
Parallel zur Bildung des Zentralen Vertragsgerichts und der Vertragsgerichte der Länder wurde im Jahr 1952 das Vertragsgericht beim Magistrat von Groß-Berlin gebildet. Es sollte zur beschleunigten Einführung des allgemeinen Vertragssystems sowie zur Festigung der Vertrags- und Plandisziplin im Zuständigkeitsbereich beitragen. Grundlage seiner Tätigkeit war die Vertragsgerichtsverordnung der DDR mit einzelnen Veränderungen bzw. Spezifizierungen: Es durfte nur Verfahren in Gestaltungssachen mit Streitwert bis 100 000 DM und in Forderungssachen bis 10 000 DM durchführen. Höhere Streitwerte wurden erstinstanzlich im Zentralen Vertragsgericht verhandelt. Das Berliner Vertragsgericht nahm zunächst einen Sonderstatus ein, weil es nicht dem Zentralen Vertragsgericht unterstand, sondern dem Berliner Magistrat. Das änderte sich mit dem Erlass der neuen Vertragsgerichtsverordnung von 1959, nach der nun auch das Berliner Vertragsgericht dem Zentralen Vertragsgericht unterstellt wurde und alle Verfahren erstinstanzlich selbst entschied, während das Zentrale Vertragsgericht sich auf Grundsatz-, Gesetzgebungs- und Nachprüfungsarbeit konzentrierte. Das Vertragsgericht Berlin entschied nun auch Verfahren mit höherem Streitwert, wie bei Importstreitigkeiten. Es hat verstärkt zur Entwicklung von Grundsätzen in der Spruchpraxis beigetragen. Eingang in das wirtschaftliche Vertragsrecht der DDR fanden Begriffe wie "Überleitungsvertrag","Kooperationssicherungsverfahren" und "Exportkommissionsvertag", die maßgeblich auf den Berliner Erfahrungen basierten. Neben der Durchführung von Vertragsschiedsverfahren war das Vertragsgericht Berlin auch immer Ausbildungsstätte für Wirtschaftsjuristen.
Mit dem Erlass der Registerverordnung vom 16.10.1968 durch den Ministerrat der DDR wurden die Räte der Kreise und der Magistrat von Berlin verpflichtet, die Register der Volkseigenen Wirtschaft - Handelsregister Teil C -,die zuvor bei den Abt. Finanzen der Räte der Kreise (in Berlin bei der Abt. Finanzen des Magistrats) geführt wurden, mit ihren gesamten Beständen an die Bezirksvertragsgerichte zu übertragen. Ab April 1969 führte das Vertragsgericht Berlin nun das Handelsregister C und verwaltete die Akten der Handelsregister A und B (HRA und HRB) für Betriebe und Gesellschaften, die nach 1945 auf dem Territorium Ost-Berlins abgemeldet wurden.
Das Berliner Vertragsgericht führte unterschiedliche Bezeichnungen und hatte verschiedene Sitze - zuletzt, ab 1977 "Ministerrat der DDR, Staatliches Vertragsgericht, Vertragsgericht der Hauptstadt der DDR, 108 Berlin, Behrenstraße 42 - 45".
1990 wurde die Behörde aufgelöst und als Kammer für Handelssachen und Handelsregister dem Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte angegliedert. Ab September 1990 übernahm das Amtsgericht Charlottenburg die Amtsgeschäfte.

Die Überlieferung gelangte 1988 und 1990 in das Stadtarchiv Berlin; im Jahr 2012 übergab das Landgericht Berlin außerdem eine Auswahl von Akten aus zivilrechtlichen Streitverfahren der Jahre 1990/1991. Die Akten des Handelsregisters Teil C selbst verwahrt das Amtsgericht Charlottenburg.

Enthält:
Protokolle der Leitungssitzungen.- Rechenschaftsberichte.- Jahresberichte und Chronik.- HRA- und HRB-Akten.- HRC-Registerbände.

Erschlossen: 2723 [AE] 34,50 [lfm]
Nicht erschlossen: 0 [lfm]

Laufzeit:
(1865 -) 1951 - 1990 (-1991)

Benutzung:
Datenbank, Findbuch
Benutzungsbeschränkung

Verweise:

-> LAB B Rep. 042 Amtsgericht Charlottenburg
-> LAB C Rep. 106 Magistrat von Berlin, Abteilung Wirtschaft
-> LAB C Rep. 341 Amts- und Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte
-> Bundesarchiv DE 7 Zentrales Staatliches Vertragsgericht

Literatur:
-> Kelm, Gerhard: Vertragsgericht Groß-Berlin in Daten und Zahlen, 1952-1969, Übersicht anlässlich des 20. Jahrestages der Gründung der DDR am 07. Oktober 1969, Berlin 1969.
-> Ders.: 25 Jahre Vertragsgericht der Hauptstadt Berlin, 1952-1977,Berlin 1977.
-> Ders.: Vertragsgericht Berlin 1952-1987, Berlin 1987.

Informationen zur Bestandsgruppe:
Information [1]

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