B Rep. 064

Oberstes Rückerstattungsgericht für Berlin

Bis zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 gab es in der Bundesrepublik Deutschland zwei Oberste Rückerstattungsgerichte: das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford, zuletzt in München, mit Zuständigkeit für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne Berlin und das Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin mit Zuständigkeit für das Gebiet der drei Westsektoren. Es wurde durch das Gesetz Nr. 25, das die Alliierte Kommandantur mit BK/O (53) 11 vom 27. April 1953 erließ, errichtet. Vor dieser Zeit existierte zwar eine einheitliche Rückerstattungsordnung der Alliierten Kommandantur vom 26. Juli 1949, jedoch war in jedem Sektor der Stadt ein anderes Rückerstattungsgericht letztinstanzlich zuständig, im amerikanischen Sektor der United States Court of Restitution Appeals (CORA) in Nürnberg, im britischen Sektor der Board of Review (BOR) und im französischen Sektor das Kammergericht. Die Folge der unterschiedlichen Zuständigkeiten war eine uneinheitliche Rechtsprechung. Um diesem Zustand abzuhelfen, wurde das Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin geschaffen. Es bestand aus einem Präsidenten, drei alliierten und drei deutschen beisitzenden Richtern. Die alliierten Richter wurden von der Kommandantur, die deutschen Richter vom Senat und der Präsident von der Kommandantur und dem Senat gemeinsam ernannt. Die Gerichtssprachen waren Englisch, Französisch und Deutsch. Das Gericht entschied in letzter Instanz über Ansprüche auf Rückerstattung feststellbarer Vermögenswerte, die durch rassische, religiöse oder politische Verfolgungsmaßnahmen des NS-Regimes von 1933 bis 1945 entzogen worden waren, sofern sich aus Entscheidungen der Wiedergutmachungsbehörden oder der Wiedergutmachungssenate des Kammergerichts Nachteile für die Betroffenen ergaben. Bis 1957 traf das Oberste Rückerstattungsgericht überwiegend Entscheidungen gegen Privatpersonen, insbesondere in Grundstücksangelegenheiten. Durch das Bundesrückerstattungsgesetz von 1957 wurde ihm zusätzlich die zentrale Zuständigkeit für Rückerstattungsansprüche gegen das Deutsche Reich wegen Entziehung von Vermögenswerten im Ausland übertragen.
Beide Oberste Rückerstattungsgerichte wurden mit der Vereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 aufgelöst. Ihre Zuständigkeit ging durch den Einigungsvertrag auf den Bundesgerichtshof über.

Enthält:
Ernennung des Schweden Dr. Torsten Salén zum Gerichtspräsidenten.- Kopien von Urteilen des Landgerichts und des Kammergerichts Berlin sowie von anderen Gerichten in der Bundesrepublik, die mit Rückerstattungssachen befasst waren.- Vorbereitung der Konferenz der Rückertsattungsrichter in Herford, Oktober 1959.- Gesetze, Bestimmungen und Auslegungsfragen.

Erschlossen: 71 [AE] 3,0 [lfm]

Laufzeit:
(1932 -) 1953 - 1985

Benutzung:
Datenbank, Findbuch

Verweise:

-> LAB B Rep. 032 Der Treuhänder der Amerikanischen, Britischen und Französischen Militärregierung für zwangsübertragene Vermögen/Haupttreuhänder für Rückerstattungsvermögen
-> LAB F Rep. 039-01 Archiv für Wiedergutmachung beim Landgericht Berlin

Literatur:
-> Bundesrepublik Deutschland. Landesausgabe Land Berlin, hrsg. von Rolf-Peter Magen, Köln, Bonn, Berlin, München 1988, S. 100f., 104.
-> Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland, Bd. 1 ff., München 1974 ff.
-> Schriftenreihe zum Berliner Rückerstattungsrecht, 10 Bde., 1953-1955.

Informationen zur Bestandsgruppe:
Information [1]

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