B Rep. 005 Senatsverwaltung für Justiz Nach der Bildung des Senats im Jahre 1951 setzte die neue Behörde des Senators für Justiz die Tätigkeit der Magistratsabteilung für Rechtswesen fort. In der 10. Legislaturperiode (1985-1989) war die Justizverwaltung organisatorisch mit dem Senator für Bundes- und Europaangelegenheiten verbunden. Die seit 1989 in "Senatsverwaltung für Justiz" umbenannte Behörde war zuständig für die gesamte Rechtspflege auÃer der Arbeitsgerichtsbarkeit, die der Senatsverwaltung für Arbeit unterstand. Die Abteilung I der Justizverwaltung bearbeitete Richterrecht, Anwalts- und Notarwesen, Gerichtsverfassung, Haushalt, Personal, Organisation und Zentrale Dienste. Die Abteilung VI war mit der Aus- und Fortbildung in der Rechtspflege und mit dem Prüfungswesen betraut. Die Abteilungen II -V waren für den Bereich Ãffentliches Recht (II), Zivilrecht (III), Strafrecht (IV) und Strafvollzug (V) zuständig. Nachgeordnete Behörden waren das Justizprüfungsamt, die Amtsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaften beim Landgericht und beim Kammergericht, die Vollzugsanstalten und die Wiedergutmachungsämter. Aufsicht führte die Justizverwaltung über die ordentlichen Gerichte (Amtsgerichte, Landgericht, Kammergericht) sowie über das Verwaltungs- und Oberverwaltunsgericht Berlin, das Finanzgericht Berlin, das Sozial- und Landessozialgericht Berlin sowie über die Rechtsanwalts- und die Notarskammer. Zu Justizsenatoren wurden gewählt: Valentin Kielinger (1951-1963), Wolfgang Kirsch (1963-1967), Hans-Günter Hoppe (1967-1971), Horst Korber (1971-1975), Hermann Oxfort (1975-1976 und 1983-1985), Jürgen Baumann (1976-1978), Gerhard Meyer (1978-1981), Rupert Scholz (1981-1983 und 1985-1988, zugleich für Bundesangelegenheiten), Ludwig Rehlinger (1988-1989, zugleich für Bundesangelegenheiten), Jutta Limbach (1989-1994). Enthält: Erschlossen: 2135 [AE] 18,75 [lfm] Laufzeit: Benutzung: Informationen zur Bestandsgruppe: |