A Rep. 339 Landgericht Berlin Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 wurden als Berufungsinstanz für Amtsgerichte und als erste Instanz für Zivilverfahren ab einem gewissen Streitwert Landgerichte mit Zivil- und Strafkammern zum 1. Oktober 1879 eingerichtet. Sie übernahmen die Aufgaben der früheren Kreisgerichte. Als Folge des Wachstums der GroÃstadt Berlin wurden die territorialen Aufgaben auf die dementsprechend eingerichteten Landgerichte I - III aufgeteilt. Das Gesetz über das Gerichtswesen in Berlin vom 1. Juni 1933 fasste sie zu einem Landgericht Berlin zusammen. Enthält: Erschlossen: 832 [AE] 9.80 [lfm] Laufzeit: Benutzung: Informationen zur Bestandsgruppe: |