A Rep. 339

Landgericht Berlin

Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 wurden als Berufungsinstanz für Amtsgerichte und als erste Instanz für Zivilverfahren ab einem gewissen Streitwert Landgerichte mit Zivil- und Strafkammern zum 1. Oktober 1879 eingerichtet. Sie übernahmen die Aufgaben der früheren Kreisgerichte. Als Folge des Wachstums der Großstadt Berlin wurden die territorialen Aufgaben auf die dementsprechend eingerichteten Landgerichte I - III aufgeteilt. Das Gesetz über das Gerichtswesen in Berlin vom 1. Juni 1933 fasste sie zu einem Landgericht Berlin zusammen.

Enthält:
Generalia (Verfassung und Verwaltung, Rechtsverhältnisse der Bediensteten, Zivilrecht, Strafrecht, Strafvollzug, Polizei, Finanzen, Kultur- und Wohlfahrtspflege, Wirtschaftsangelegenheiten, Land- und Forstwirtschaft, Wehrmacht, auswärtige Angelegenheiten).- Zivilverfahren.- Sammelakten über Ehelichkeitserklärungen.

Erschlossen: 832 [AE] 9.80 [lfm]

Laufzeit:
(1890 -) 1932 - 1945

Benutzung:
Datenbank

Informationen zur Bestandsgruppe:
Information [1]

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